Einen der drei Träger des Netzwerkes Vormundschaft auswählen und Kontakt aufnehmen!
Alle drei Träger unterstützten berlinweit Ehrenamtliche, die eine Vormundschaft übernehmen wollen, und arbeiten nach einheitlichen Qualitätsstandards und festgelegten Abläufen. Die Auswahl sollte z.B. nach persönlichen Präferenzen oder Wohnortnähe erfolgen.
Ein Kennenlerngespräch vereinbaren!
Mit dem Träger erfolgt ein persönliches Kennenlerngespräch. Bei diesem Gespräch geht es auch um die eigene Motivation, Vorstellungen und mögliche Grenzen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob die Übernahme einer Vormundschaft das passende Ehrenamt ist.
An den Pflichtschulungen teilnehmen
Mehrmals jährlich führen die Träger einführende Schulungen durch. Schwerpunkte sind Vormundschaftsrecht, Kinder- und Jugendhilfe, Aufenthalts- und Asylrecht sowie Prävention sexualisierter Gewalt/Kinderschutz.
Die Träger melden sich mit einem konkreten Vermittlungsvorschlag!
Die Träger organisieren einen ersten Kontakt mit einem Jugendlichen. Nach einer Kennenlernphase (ca. 2-3 Treffen) können beide Seiten entscheiden, ob sie die Vormundschaft eingehen wollen. Auch ein Abbruch des Prozesses und eine erneute Suche sind kein Problem.
Wechselantrag beim Familiengericht
Die Träger kümmern sich um den formellen Wechsel der Vormundschaft durch einen Antrag an das Familiengericht. Nach 4-8 Wochen erfolgt die Bestellung zum/zur Vormund:in bei einem Termin im Familiengericht und händigt die sogenannte „Bestellungsurkunde“ aus. Die Vormundschaft beginnt offiziell!
Die Träger unterstützen bei allen auftretenden Fragen!
Wie sehen die ersten Schritte als Vormund:in aus. Was muss ich tun? Mit wem muss ich in Kontakt treten? Wie kann ich vorgehen, wenn etwas nicht wie gewünscht klappt? Wer unterstützt mich, wenn es Probleme gibt? Während der gesamten Dauer der Vormundschaft stehe dir die Fachkräfte des Trägers deiner Wahl als Ansprechpartner zur Verfügung! Sie bieten Fortbildungen und Austauschrunden an und informieren regelmäßig per Newsletter.
Hier können Sie Kontakt zu uns aufnehmen.
Aufgaben einer Vormund:in
Welche Aufgaben hat ein:e Vormund:in zu übernehmen?
Die Aufgaben sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Vormund:innen übernehmen gemäß § 1789 BGB die persönliche und rechtliche Vertretung einer minderjährigen Person: „Der Vormund hat die Pflicht und das Recht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen. …Der Vormund vertritt den Mündel.“ Die Aufgaben der Vormund:innen umfassen im Wesentlichen:
- Gesetzliche Vertretung des Mündels gemäß § 1789 Abs. 2 Satz 1 BGB
- Personensorge (§ 1795 Abs. 1 BGB,) „insbesondere der Bestimmung des Aufenthalts sowie Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung des Mündels unter Berücksichtigung seiner Rechte aus § 1788 BGB“
- Vermögenssorge (§ 1798 BGB)
Die Minderjährigen leben in aller Regel in spezialisierten Jugendhilfeeinrichtungen/Jugend-WGs. Diesen Einrichtungen obliegt die Sorge im Alltag; grundsätzliche Fragen hat der/die Vormund:in zu entscheiden. Der/die ehrenamtliche Vormund:in hat in erster Linie zu prüfen, ob eine geeignete Unterbringung gewährleistet ist und einzufordern, was eventuell bislang unterlassen wurde: Gesundheitliche Maßnahmen, Versorgung mit Bekleidung, Möglichkeit zum Spracherwerb, Schulbesuch etc.
Aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten fallen prinzipiell in die Zuständigkeit der Vormund:innen. Daher ist im Rahmen der Vormundschaft eine Klärung über den Aufenthaltsstatus herbeizuführen, sehr häufig durch einen Asylantrag. Eine Abschiebung eines unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ist nach Maßgabe von § 58 Abs. 1a AufenthG ausgeschlossen.
Vermögenssorge: Meist wird bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten nichts Wichtiges zu entscheiden sein, weil kein Einkommen oder Vermögen vorhanden ist.
Eine finanzielle Unterstützung durch die Vormundschaft hat nicht zu erfolgen, der/die Vormund:in ist nicht verpflichtet, für den Lebensunterhalt oder andere Kosten aufzukommen. Die Minderjährigen erhalten zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes Leistungen der Jugendhilfe, einschließlich Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung, Taschengeld etc.
Neben der rechtlichen Verantwortung und der rechtlichen Vertretung des Minderjährigen ist der persönliche Kontakt eine wichtige Aufgabe des/der Vormund:in. Das Gesetz sieht vor, dass mindestens einmal im Monat ein Kontakt stattfindet. Die Besonderheit der ehrenamtlichen Vormundschaft liegt in aller Regel darin, dass die Übernahme der Vormundschaft eine längerfristige Bindung begründet. Für die Minderjährigen ist es daher von besonderem Wert, wenn es zu persönlichen Begegnungen, gemeinsamen Stadterkundungen, gemeinsame Hobbies oder auch schulischer Nachhilfe bzw. Deutsch üben kommt – je nach Wunsch und Bedarf des Minderjährigen und den Ressourcen des/der ehrenamtlichen Vormund:in.
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Was muss ich als Vormund:in mitbringen?
Das BGB formuliert abstrakt, dass eine „eine natürliche Person nach ihren Kenntnissen und Erfahrungen, ihren persönlichen Eigenschaften, ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer Vermögenslage sowie ihrer Fähigkeit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den anderen an der Erziehung des Mündels beteiligten Personen geeignet sein muss, die Vormundschaft so zu führen, wie es das Wohl des Mündels erfordert“ (§ 1779 BGB).
Im Mittelpunkt steht also immer das Kindeswohl.
Als ehrenamtliche:r Vormund:in bist du die Stimme und Interessenvertretung deines Mündels. Es ist wichtig, dass du bereit bist, mit dem Jugendamt, der Jugendhilfeeinrichtung, dem Familiengericht und anderen Institutionen und Stellen zusammenzuarbeiten und dich auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen einzulassen. Flexibilität ist entscheidend – denn jedes Kind entwickelt sich anders und braucht eine Begleitung, die sich daran orientiert.
Du solltest physisch und psychisch belastbar sein, denn es können herausfordernde Situationen auf dich zukommen. Eine längerfristige Verantwortung zu übernehmen liegt dir am Herzen, und du begegnest deinem Mündel mit Respekt und Wertschätzung. Dabei förderst du seine Persönlichkeit und bist sensibel für Nähe und Distanz.
Ein offener Blick für unterschiedliche kulturelle Hintergründe und Lebensweisen ist ebenso wichtig wie das Bewusstsein für deine eigenen Grenzen – Unterstützung anzunehmen, wenn nötig, gehört dazu. Du handelst transparent und bindest das Kind oder den Jugendlichen aktiv in Entscheidungen ein.
Zudem solltest du ausreichend Zeit für diese verantwortungsvolle Aufgabe haben und offen für den Austausch mit anderen Vormund:innen sein.
Klingt das nach dir? Dann freuen wir uns darauf, dich kennenzulernen!