Wie werde ich Vormund?

Das sind die wesentlichen Schritte zur ehrenamtlichen Vormundschaft

  1. Kontaktaufnahme mit dem Träger Ihrer Wahl
  2. Zeitnahe Rückmeldung des Trägers
  3. Besuch der Informationsveranstaltung des Trägers
  4. Ausfüllen eines Fragebogens zur Vorbereitung auf das Eignungsgespräch
  5. Sozialpädagogisches Eignungsgespräch beim Träger
  6. Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a BZRG
  7. Teilnahme an Schulungen des Trägers
  8. Vermittlung des Ehrenamtlichen durch den Träger
  9. Beantragung der Vormundschaft beim zuständigen Familiengericht
  10. Begleitung des Ehrenamtlichen während der Vormundschaft durch den Träger

Aufgaben des ehrenamtlichen Vormundes

Was sagt das Gesetz?

Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere das Mündel zu vertreten, § 1793 Abs.1 BGB.

Die wesentlichen Aufgabenbereiche sind:

  • Sicherung des Aufenthaltsstatus, vor allem die Begleitung im Asylverfahren
  • Sicherstellung einer bedarfsgerechten Unterbringung (in der Regel im Rahmen der Jugendhilfe)
  • Sorge für eine geeignete schulische und berufliche Bildung
  • Medizinische Versorgung
  • Vermögenssorge
  • Grundsätzlich ist das Kindeswohl immer vorrangig zu berücksichtigen und das Recht des Mündels auf Partizipation sicherzustellen.

Erwartungen an einen ehrenamtlichen Vormund

  • Selbstverständnis als Interessenvertreter/in des Mündels
  • Kooperationsbereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Träger, Behörden, Gerichten und Jugendhilfeeinrichtungen
  • Flexibilität: Ausrichtung des Handelns an den persönlichen Bedürfnissen und dem Entwicklungsstand des Kindes
  • Physische und psychische Belastbarkeit: belastende Situationen aushalten können
  • Verantwortungsbereitschaft
  • offene Einstellung zu unterschiedlichen kulturellen Verhältnissen und Lebensbedingungen
  • Bewusstsein über die persönlichen und fachlichen Grenzen, um Unterstützung in Anspruch zu nehmen zu können
  • Respekt vor dem Mündel. Wertschätzung gegenüber ihren Fähigkeiten, Förderung der Persönlichkeit, Sensibilität für Nähe und Distanz
  • Transparentes Handeln und Beteiligung der Kinder/Jugendlichen an den Entscheidungsprozessen
  • Zeitliche Ressourcen
  • Bereitschaft zum Austausch und zur Vernetzung mit anderen Vormündern

Kooperationspartner des Vormundes

  • Netzwerk Vormundschaft
  • Jugendamt
  • Jugendhilfeeinrichtungen
  • Schulen, Lehrkräfte
  • Einrichtungen der Gesundheitshilfe, Ärzte/innen und Therapeuten/innen
  • Ausländerbehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • Rechtsanwälte/innen
  • Familiengericht
  • Beratungsstellen